Ist ein Treuhänder obligatorisch?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz gewinnt in unserer Gesellschaft (zum Glück) immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in großen Unternehmen kommt dieses Thema schnell in die Diskussion. Das gilt auch für die Politik. Die zweite Kammer hat einen beschleunigten Gesetzesentwurf eingebracht. Darin wird eine Vertrauensperson für alle Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben, um solche Missstände am Arbeitsplatz zu verhindern. Entnommen aus Am 9. Februar 2023 fand eine Plenardebatte statt, bei der deutlich wurde, dass es in der zweiten Kammer offenbar eine Mehrheit für eine obligatorische Ernennung einer Vertrauensperson.

Warum ist der gesetzliche Treuhänder obligatorisch?

Arbeitgeber, ob groß oder klein, sind nach dem Gesetz über die Arbeitsbedingungen gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmern ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Die Berücksichtigung der psychosozialen Arbeitsbelastung der Arbeitnehmer fällt unter das Gesetz über die Arbeitsbedingungen. Der vorgelegte Gesetzentwurf verpflichtet die Arbeitgeber zur Bestellung einer Vertrauensperson, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Damit will das Parlament die rechtliche Stellung der Vertrauensperson in Organisationen stärken. Der Vorschlag sollte zu einer Verhaltensänderung beitragen, die zu einem sichereren Arbeitsplatz für alle Arbeitnehmer führt.

Eine Vertrauensperson ist eine interne oder externe Person, mit der die Mitarbeiter eines Unternehmens vertraulich über unerwünschtes Verhalten oder mangelnde Integrität sprechen können. Dazu gehört z. B. die Meldung von Mobbing, (sexueller) Belästigung, Diskriminierung, aber auch von Machtmissbrauch, Betrug oder Diebstahl. Diese Fragen können für Ihre Mitarbeiter unangenehme Folgen haben, daher ist es gut, wenn sie diese Fragen vertraulich mit einer unabhängigen Person besprechen können. Die Rolle der Vertrauensperson (-> Link zu einem anderen Artikel) besteht darin, den Arbeitnehmer zu empfangen und zu begleiten und ihn dann über alle weiteren Schritte aufzuklären und zu informieren.

Welche Möglichkeiten stehen den Arbeitgebern zur Verfügung?

Sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, haben Sie als Arbeitgeber grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Ernennung eines internen Vertrauensberaters oder eines externen Vertrauensberaters. Beide Optionen sind durch die Gesetzesänderung abgedeckt, und als Arbeitgeber können Sie diese Entscheidung selbst treffen.

Die Ernennung einer internen Vertrauensperson bedeutet, dass ein Mitarbeiter Ihrer Organisation die Rolle einer Vertrauensperson übernimmt. In diesem Fall ist dieser Mitarbeiter zusätzlich zu seiner eigenen Funktion eine Vertrauensperson. Um diese Aufgabe so gut wie möglich zu erfüllen, muss der Arbeitgeber die Vertrauensperson schulen. Als Vertrauensperson ist es nämlich obligatorisch, eine Reihe von Kursen und Zertifikaten zu erwerben. Dies ist für beide Seiten eine kostspielige Investition, nicht nur von Geld, sondern auch von Zeit. Bedenken Sie dabei, dass dieser Mitarbeiter auch kündigen kann, so dass Sie wieder in eine interne Vertrauensperson investieren müssen. Es kann auch eine Situation entstehen, in der die interne Vertrauensperson einen Konflikt mit einem Mitarbeiter hat oder umgekehrt. In diesem Fall wird es schwierig, das Problem intern zu lösen.

Wenn Sie sich für einen externen Vertrauensberater entscheiden, beauftragen Sie einen zertifizierten, unabhängigen Vertrauensberater. Diese Vertrauensperson gehört häufig einer Organisation an, die sich auf diesen Bereich spezialisiert hat. Das spart Ihnen viel Zeit und Ausbildungskosten. Ihre Mitarbeiter können sich bei Bedarf an den Vertrauensmann wenden. Dabei kann es sich um eine Meldung über unerwünschtes Verhalten, aber auch über mangelnde Integrität handeln. Wenn Sie einen externen, vertraulichen Berater engagieren, können Sie sicher sein, dass Sie professionelle Hilfe und das aktuellste Wissen erhalten.

Lesen Sie hier mehr über die Unterschiede zwischen internen und externen Vertrauensleuten. -> Link zum Artikel

Was sind die Auswirkungen für Arbeitgeber ohne Treuhänder?

Der Betriebsrat oder der Arbeitnehmervertreter sowie die Arbeitnehmer können beim Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung Beschwerde einlegen, wenn diese Rechtsvorschriften nicht eingehalten werden. Wenn Sie als Arbeitgeber nicht über ein Protokoll für Probleme am Arbeitsplatz verfügen, kann die Schlussfolgerung schnell lauten, dass die Organisation nicht genug getan hat, um unerwünschtes Verhalten zu verhindern. Die Ernennung eines vertraulichen Beraters und die Erstellung eines Protokolls für unerwünschtes Verhalten helfen dem Arbeitgeber, Haftungs- und/oder Rechtsprobleme zu vermeiden.

Vorteile der Verpflichtung des Treuhänders

Die Folgen von sexueller Belästigung können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Mitarbeiter haben. Die Opfer werden nicht nur unglücklich, sondern auch weniger produktiv. Darüber hinaus können sie sich krank melden, eine andere Stelle suchen oder sogar arbeitsunfähig werden. Untersuchungen von Arbobalans aus dem Jahr 2020 zeigen, dass arbeitsbedingte psychische Beschwerden 64% der 6 Milliarden Kosten für Fehlzeiten ausmachen. Nach dem Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, sich gut um Ihre Mitarbeiter zu kümmern. Sie müssen sie nicht nur vor körperlichen, sondern auch vor psychischen und sozialen Beschwerden schützen. Die Beauftragung eines vertraulichen Beraters trägt dazu bei, ein sicheres Arbeitsklima für Ihre Mitarbeiter zu schaffen.

Denn ob Sie nun ein großes oder ein kleines Unternehmen haben, Menschen arbeiten. Diese Menschen erleben alles Mögliche in der Werkstatt. Das können schöne Dinge sein, aber leider auch nicht so schöne Dinge. Es ist wichtig, dass sich Ihre Mitarbeiter vertrauensvoll an eine unabhängige Person wenden können und sich gehört fühlen. Es ist für alle von Vorteil, wenn eine Vertrauensperson vorgeschrieben wird. Nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch für Sie als Arbeitgeber ist es gut, ein Protokoll zu haben.

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Viele Unternehmen tun sich schwer mit dieser neuen Gesetzgebung, wenn ein Treuhänder für alle Unternehmen obligatorisch wird. Aus diesem Grund haben wir die Mitgliedschaft für KMU konzipiert. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie die neuen Rechtsvorschriften einhalten, einen externen vertraulichen Berater engagieren und nicht mehr als nötig ausgeben. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.